Hallo,
In allen Gesetzen zum Götzendienst gibt es das Verbot der Götzenanbetung, über das wir im Buch Brit Shalom, Kapitel drei, lernen. Es wird uns befohlen, die Unterwerfung einer Person unter irgendeine andere Entität als Gott zu vermeiden.
In Absatz 4 heißt es: „Der Mensch ist nur dem Schöpfer der Welt unterworfen und keinem anderen Wesen außer ihm.“ Das bedeutet, dass es sowohl physische als auch geistige Wesenheiten gibt, doch der Mensch ist rechenschaftspflichtig und verpflichtet, Gott allein zu dienen.
Deshalb befiehlt die Tora jedem Menschen - ob Jude oder Nicht-Jude -, sich nicht an rituellen Anbetungen zu beteiligen, außer für Gott. Dieses Verbot wird als Götzendienst bezeichnet.
Nun könnte jemand sagen: „Na gut, ich bete Gott an, aber ich bete auch jemand anderen an“. Dies wird Beigesellung (Shituf) genannt. Diesbezüglich heißt es in Halacha 6: „Man darf kein anderes Wesen in die Anbetung des Schöpfers einbeziehen.“ Dieses Verbot wird Beigesellung genannt.
Darin liegt ein sensibler Punkt - der christliche Glaube, der eine Person in die Anbetung des Schöpfers einbezieht. Christen könnten sagen: „Nein, dieser Mensch ist nicht jemand anderes, er ist Gott selbst“. Aber wir wissen, dass er nur ein menschliches Wesen ist, das von einem Mann und einer Frau geboren wurde, und ihn anzubeten gilt als Verbot der Beigesellung, auch wenn es dazu dient, ihn mit dem Schöpfer zu verbinden.
In der Tat haben einige jüdische Gelehrte bei bestimmten Gesetzen in Bezug auf diesen Glauben etwas Nachsicht walten lassen, was in den Anmerkungen vermerkt wurde. Die zentrale Meinung und die wichtigste Halacha ist jedoch, dass jeder, der ein wahrer Diener Gottes sein will, bei der Anbetung Gottes keine andere Person als den Schöpfer der Welt mit einbeziehen darf.