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Kapitel 2, Teil 3, „Brit Shalom“ von Rabbi Oury Cherki

Was geschieht mit bestimmten Details der Gesetze?

Fortsetzung des zweiten Kapitels von „Brit Shalom“.

Wir haben die grundlegenden Prinzipien besprochen. Jetzt, im siebten Prinzip, fragen wir uns, was mit bestimmten Details von Gesetzen geschieht.

Wenn wir zum Beispiel das Verbot des Pfropfens erörtern - das Verbot, eine Frucht einer Art auf einen Baum einer anderen Art zu veredeln - stellt sich die Frage: Wie definieren wir zwei Arten? Im jüdischen Recht gibt es sehr genaue Definitionen dafür, was zwei verschiedene Arten ausmacht. So gelten beispielsweise der Zitronenbaum und der Etrog (Zitronenbaum), obwohl beide zur Familie der Zitrusfrüchte gehören, als zwei verschiedene Arten und dürfen nicht miteinander veredelt werden. Gilt dieses Verbot auch für Noahiden, oder sollte die Definition der Arten von den Weisen anderer Nationen bestimmt werden?

In dieser Frage sind die Gelehrten Israels unterschiedlicher Meinung. Einige sind der Ansicht, dass alle Einzelheiten der noachidischen Gesetze, die nicht ausdrücklich im Talmud oder von halachischen Autoritäten erwähnt werden, nach jüdischem Recht behandelt werden sollten. Bei den Gesetzen des Diebstahls zum Beispiel wäre es notwendig, die gesamte halachische Literatur Israels zu studieren. Andere sind der Meinung, dass es die Aufgabe der noachidischen Weisen ist, Definitionen auf der Grundlage ihrer eigenen Überlegungen aufzustellen.

Daher sollten Noahiden nicht mit Aussagen wie „diese Veredelung ist verboten“ oder „nach jüdischem Recht ist das Diebstahl“ belastet werden. Stattdessen gibt es menschliche Überlegungen und Gesetze, die nicht mit dem jüdischen Recht übereinstimmen müssen. Diese zweite Meinung ist in der Tat die vorherrschende. Diese letzte Ansicht wird in der Halacha als maßgebend angesehen.

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Chapter 2, Part 6, "Brit Shalom" by Rabbi Oury Cherk

The ordinances enacted by the sages not binding on Noahides.

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