Der dritte Abschnitt des ersten Kapitels des Buches „Brit Shalom“, das wir gerade studieren, befasst sich mit der Definition dessen, wer als „Bnei Noah“ (Noahiden) bezeichnet wird.
Wir haben bereits gelernt, dass jemand, der die Gebote der Bnei Noah vor einem Gericht von drei Rabbinern annimmt, einen zusätzlichen Status erhält. Diese Person wird ein „Ger Toschaw“ (ansässiger Ausländer) genannt. Dies wird in Absatz 7 erwähnt: „Wenn er die Gebote vor einem Gericht von drei Rabbinern angenommen hat, wird er ein Ger Toschaw genannt und es ist erlaubt, ihm zu erlauben, im Land Israel zu wohnen.“
Mit anderen Worten: Götzenanbeter, die die Mindestverfassung der sieben Gebote von Bnei Noah nicht auf sich nehmen, dürfen sich grundsätzlich nicht unter uns im Land Israel niederlassen. Im Gegensatz dazu lebt jemand, der die sieben Gebote akzeptiert, als Bürger unter uns und erhält die vollen staatsbürgerlichen Rechte als menschliches Wesen.
Auf welcher Grundlage akzeptiert eine Person die sieben Gebote? Ist es, weil er an die Tora des Moses glaubt? Oder weil seine Vernunft und Moral ihn dazu zwingen?
Hier gibt es eine Unterscheidung. In Absatz 8 heißt es: „Wenn eine Person die Gebote angenommen hat, weil sie die Wahrheit der Tora von Moses, wie sie vom Volk Israel vermittelt wurde, anerkennt, wird auch ein 'Chassid U'mot HaOlam' (Gerechter unter den Völkern) genannt. Sie haben neben Israel einen Anteil an der kommenden Welt.“ Mit anderen Worten, sie sitzen sozusagen in der gleichen „Abteilung“ der kommenden Welt wie das Volk Israel.
In Absatz 9 heißt es jedoch: „Eine Person, die die Gebote nicht aus dem Glauben an die Tora heraus erfüllt, sondern aus einer rationalen Notwendigkeit heraus, weil die Vernunft oder die Moral sie dazu zwingt, wird ein ‚Chacham U'mot HaOlam‘ (Weiser unter den Völkern) genannt.“
Dies ist eine Unterscheidung zwischen einem Chassid (rechtschaffener Mensch) und einem Chacham (weiser Mensch). Einige unserer Weisen gaben dem Chassid den Vorzug, während andere den Chacham bevorzugten.